§ 55(1) Das Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1907 in Kraft.
(2) (Aufhebungsvorschrift)
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.