§ 55(1) Das Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1907 in Kraft.
(2) (Aufhebungsvorschrift)
Diskussion zu § 55 KUG
LX
15.09.2025 01:37
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.