Reichsversicherungsordnung

Erstes Buch. Gemeinsame Vorschriften

Erster Abschnitt. Umfang der Reichsversicherung

Zweiter Abschnitt. Träger der Reichsversicherung

I. Bezeichnung

II. Rechtsfähigkeit

III. Organe

IV. Ehrenämter

V. Vermögen