1. | die Einbürgerung in Höhe von | 255 Euro |
2. | die Entlassung in Höhe von | 51 Euro |
3. | die Beibehaltungsgenehmigung in Höhe von | 255 Euro |
4. | die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag und in Höhe von | 51 Euro |
5. | die Ausstellung einer sonstigen Bescheinigung in Höhe von | mindestens 5 Euro |
und | höchstens 51 Euro. |