§ 3 ErbbauRG
§ 3 Der Heimfallanspruch des Grundstückseigentümers kann nicht von dem Eigentum an dem Grundstück getrennt werden; der Eigentümer kann verlangen, daß das Erbbaurecht einem von ihm zu bezeichnenden Dritten übertragen wird.
Diskussion zu § 3 ErbbauRG
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08.07.2025 06:15