Open user menu
§ 27b LuftVG
Stand 09.07.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 27b
Von den Verfahren der Zeitnischenzuweisung kann aus Gründen der öffentlichen Interessen, insbesondere der hoheitlichen Interessen, der öffentlichen Verkehrsinteressen oder der Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen abgewichen werden.