- 1.
die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
- 2.
die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
- 3.
den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
- 4.
die Angabe der Verfallzeit;
- 5.
die Angabe des Zahlungsortes;
- 6.
den Namen dessen, an den oder an dessen Order gezahlt werden soll;
- 7.
die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
- 8.
die Unterschrift des Ausstellers.