- 1.
die Bezeichnung als Scheck im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
- 2.
die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
- 3.
den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
- 4.
die Angabe des Zahlungsorts;
- 5.
die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
- 6.
die Unterschrift des Ausstellers.