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§ 144 BewG - Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts
Stand 22.07.2021
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§ 144 Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwerts
Der Betriebswert, der Wert der Betriebswohnungen und der Wert des Wohnteils bilden zusammen den land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzwert.