§ 248 BewG - Begriff der bebauten Grundstücke
§ 248 Begriff der bebauten Grundstücke Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.