Open user menu
§ 248 BewG - Begriff der bebauten Grundstücke
Stand 22.07.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 248 Begriff der bebauten Grundstücke
Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.