Open user menu
§ 264 BewG - Bekanntmachung
Stand 22.07.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 264 Bekanntmachung
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung satzweise nummeriert bekannt zu machen.