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§ 122 EStG - Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit
Stand 22.12.2022
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§ 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit
Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.