§ 18 GewStG - Entstehung der Steuer
§ 18 Entstehung der Steuer Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (§ 21) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird.
Diskussion zu § 18 GewStG
LX
03.07.2025 21:32