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§ 8 DepotG - Ansprüche der Miteigentümer und sonstiger dinglich Berechtigter bei der Sammelverwahrung
Stand 10.06.2021
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§ 8 Ansprüche der Miteigentümer und sonstiger dinglich Berechtigter bei der Sammelverwahrung
Die für Ansprüche des Hinterlegers geltenden Vorschriften von § 6 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 7 sind sinngemäß auf Ansprüche eines jeden Miteigentümers oder sonst dinglich Berechtigten anzuwenden.