§ 4 BNotO - Bedürfnis für die Bestellung eines Notars
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§ 4 Bedürfnis für die Bestellung eines NotarsEs werden so viele Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht. Dabei sind insbesondere das Bedürfnis nach einer angemessenen Versorgung der Rechtsuchenden mit notariellen Leistungen und die Wahrung einer geordneten Altersstruktur der Angehörigen des Berufs zu berücksichtigen.
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