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§ 88 BNotO - Status der Mitglieder
Stand 13.08.2021
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§ 88 Status der Mitglieder
Die Mitglieder des Präsidiums und der Generalversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie können jedoch eine angemessene Entschädigung für ihre Tätigkeit und einen Ersatz ihrer notwendigen Auslagen erhalten.