Art. 27Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.
Diskussion zu Art. 27 GG
LX
03.12.2025 12:24
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.