§ 19 StPO - Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
Teilen
§ 19 Zuständigkeitsbestimmung bei ZuständigkeitsstreitHaben mehrere Gerichte, von denen eines das zuständige ist, durch Entscheidungen, die nicht mehr anfechtbar sind, ihre Unzuständigkeit ausgesprochen, so bezeichnet das gemeinschaftliche obere Gericht das zuständige Gericht.
Diskussion zu § 19 StPO
LX
17.07.2025 23:15
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.