Open user menu
§ 297 StPO - Einlegung durch den Verteidiger
Stand 21.07.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 297 Einlegung durch den Verteidiger
Für den Beschuldigten kann der Verteidiger, jedoch nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, Rechtsmittel einlegen.