§ 3 Begriff des ZusammenhangesEin Zusammenhang ist vorhanden, wenn eine Person mehrerer Straftaten beschuldigt wird oder wenn bei einer Tat mehrere Personen als Täter, Teilnehmer oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei beschuldigt werden.
Diskussion zu § 3 StPO
LX
23.06.2025 22:32
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