Open user menu
§ 365 StPO - Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag
Stand 21.07.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 365 Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag
Die allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel gelten auch für den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.