§ 90 StPO - Öffnung der Leiche eines Neugeborenen
§ 90 Öffnung der Leiche eines Neugeborenen Bei Öffnung der Leiche eines neugeborenen Kindes ist die Untersuchung insbesondere auch darauf zu richten, ob es nach oder während der Geburt gelebt hat und ob es reif oder wenigstens fähig gewesen ist, das Leben außerhalb des Mutterleibes fortzusetzen.
Diskussion zu § 90 StPO
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12.07.2025 04:58