§ 1112 ZPO - Entbehrlichkeit der Vollstreckungsklausel
Teilen
§ 1112 Entbehrlichkeit der VollstreckungsklauselAus einem Titel, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vollstreckbar ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.