§ 140 ZPO - Beanstandung von Prozessleitung oder Fragen
§ 140 Beanstandung von Prozessleitung oder Fragen Wird eine auf die Sachleitung bezügliche Anordnung des Vorsitzenden oder eine von dem Vorsitzenden oder einem Gerichtsmitglied gestellte Frage von einer bei der Verhandlung beteiligten Person als unzulässig beanstandet, so entscheidet das Gericht.
Diskussion zu § 140 ZPO
LX
10.07.2025 21:59