- 1.
über die Verweisung des Rechtsstreits;
- 2.
über Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, soweit über sie abgesondert verhandelt wird;
- 3.
über die Aussetzung des Verfahrens;
- 4.
bei Zurücknahme der Klage, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs;
- 5.
bei Säumnis einer Partei oder beider Parteien;
- 6.
über die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a;
- 7.
im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe;
- 8.
in Wechsel- und Scheckprozessen;
- 9.
über die Art einer angeordneten Sicherheitsleistung;
- 10.
über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung;
- 11.
über den Wert des Streitgegenstandes;
- 12.
über Kosten, Gebühren und Auslagen.