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§ 957 ZPO - Ausschluss der Rechtsbeschwerde
Stand 21.07.2021
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§ 957 Ausschluss der Rechtsbeschwerde
In Verfahren zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.