§ 7 HAG - Mitteilungspflicht
§ 7 Mitteilungspflicht Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigen will, hat dies der obersten Arbeitsbehörde des Landes oder der von ihr bestimmten Stelle mitzuteilen.
Diskussion zu § 7 HAG
LX
14.08.2025 12:34