§ 42 BJagdG - Landesrechtliche Straf- und Bußgeldvorschriften
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§ 42 Landesrechtliche Straf- und BußgeldvorschriftenDie Länder können Straf- und Bußgeldbestimmungen für Verstöße gegen die von ihnen erlassenen Vorschriften treffen, soweit solche nicht schon in diesem Gesetz enthalten sind.