Open user menu
§ 26 BVFG - Aufnahmebescheid
Stand 13.01.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 26 Aufnahmebescheid
Personen, die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen, um im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren ständigen Aufenthalt zu nehmen, wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften ein Aufnahmebescheid erteilt.