§ 4Ein Mitglied der Bundesregierung kann nicht zugleich Mitglied einer Landesregierung sein.
Diskussion zu § 4 BMinG
LX
25.07.2025 14:13
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.