die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 in Anspruch zu nehmen.
Diskussion zu § 9 JGG
LX
14.06.2025 16:13
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.