§ 2Als Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit werden in den Ländern Sozialgerichte und Landessozialgerichte, im Bund das Bundessozialgericht errichtet.
Diskussion zu § 2 SGG
LX
22.06.2025 14:54
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.