Open user menu
§ 116 HwO
Stand 10.09.2021
Zurück
Übersetzung
Teilen
§ 116
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zuständigen Behörden abweichend von § 104 Abs. 3 und § 108 Abs. 6 zu bestimmen. Sie können diese Ermächtigung auf oberste Landesbehörden übertragen.