§ 1 EStDV 1955 - Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner
§ 1 Anwendung auf Ehegatten und Lebenspartner Die Regelungen dieser Verordnung zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.
Diskussion zu § 1 EStDV 1955
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12.08.2025 12:22