§ 1 Stehender GewerbebetriebStehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb im Sinne des § 35a Abs. 2 des Gesetzes ist.
Diskussion zu § 1 GewStDV
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23.06.2025 18:08
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