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§ 19 BWahlG - Einreichung der Wahlvorschläge
Stand 09.06.2021
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§ 19 Einreichung der Wahlvorschläge
Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter, Landeslisten dem Landeswahlleiter spätestens am neunundsechzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.