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§ 41 BWahlG - Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
Stand 13.06.2023
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§ 41 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
Der Kreiswahlausschuß stellt fest, wieviel Stimmen im Wahlkreis für die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeslisten abgegeben worden sind.