§ 41 BWahlG - Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
§ 41 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis Der Kreiswahlausschuß stellt fest, wieviel Stimmen im Wahlkreis für die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeslisten abgegeben worden sind.