- 1.
bebauten Grundstücken;
- 2.
Grundstücken, die wegen der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung oder als Wasserschutzgebiet durch die zuständigen Behörden als besonders schutzbedürftig erklärt worden sind;
- 3.
Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmalen oder geschützten Landschaftsbestandteilen sowie Tierschutzgebieten;
- 4.
Stätten von religiöser, kultureller oder geschichtlicher Bedeutung;
- 5.
Friedhöfen;
- 6.
Anlagen, welche bestimmt sind, die Sicherheit des Straßen-, Eisenbahn-, Wasserstraßen-, See- oder Luftverkehrs zu gewährleisten, und Verkehrsflughäfen;
- 7.
Anlagen, welche bestimmt sind, die Nachrichtenübermittlung zu gewährleisten;
- 8.
Anlagen zur Ent- oder Bewässerung sowie zur Abwässerbeseitigung;
- 9.
Anlagen zum Schutz gegen Naturgewalten;
- 10.
Anlagen zur Versorgung mit Wasser oder Energie.