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§ 46 WStG - Rechtswidriger Waffengebrauch
Stand 12.01.2018
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§ 46 Rechtswidriger Waffengebrauch
Wer von der Waffe einen rechtswidrigen Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.