§ 11 VergütungsrichtlinienDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (§ 12 des Tarifvertragsgesetzes) Richtlinien über die Bemessung der Vergütung.
Diskussion zu § 11 ArbnErfG
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05.07.2025 14:02
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