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§ 11 ArbnErfG - Vergütungsrichtlinien
Stand 31.07.2022
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§ 11 Vergütungsrichtlinien
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (§ 12 des Tarifvertragsgesetzes) Richtlinien über die Bemessung der Vergütung.