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§ 38 ArbnErfG - Klage auf angemessene Vergütung
Stand 12.07.2021
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§ 38 Klage auf angemessene Vergütung
Besteht Streit über die Höhe der Vergütung, so kann die Klage auch auf Zahlung eines vom Gericht zu bestimmenden angemessenen Betrages gerichtet werden.