§ 2 Rechtsform, Grundkapital und SitzDie Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von 2,5 Milliarden Euro steht dem Bund zu. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
Diskussion zu § 2 BBankG
LX
31.05.2025 18:54
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