§ 25Die ehrenamtlichen Richter werden auf fünf Jahre gewählt.
Diskussion zu § 25 VwGO
LX
20.08.2025 03:45
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.