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§ 245b BauGB - Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich
Stand 22.07.2021
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§ 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich
(1) (weggefallen)
(2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist.