§ 67 UmlegungskarteDie Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.
Diskussion zu § 67 BauGB
LX
22.08.2025 15:39
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