§ 17 Vollzugsbeamte im Land BerlinDieses Gesetz findet entsprechende Anwendung auf die Vollzugsbeamten, die unter das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der in einzelnen Verwaltungszweigen des Landes Berlin beschäftigten Personen vom 26. April 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 397) fallen.
Diskussion zu § 17 UZwG
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26.07.2025 09:41
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