- 1.
die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung zum Steuerberater,
- 2.
die Bestellung oder Wiederbestellung oder die Rücknahme oder den Widerruf der Bestellung als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter,
- 3.
die Anerkennung, die Rücknahme oder den Widerruf der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft oder als Lohnsteuerhilfeverein,
- 4.
die Einleitung oder Durchführung eines berufsaufsichtlichen Verfahrens,
- 5.
die Überprüfung der Voraussetzungen für die Bestellung eines Beratungsstellenleiters im Sinne des § 23 Absatz 3 oder
- 6.
eine Untersagung nach § 3f.