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§ 16 StBerG - Gebühren für die Anerkennung
Stand 13.07.2021
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§ 16 Gebühren für die Anerkennung
Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen.