§ 40a StBerG - Aussetzung des Bestellungsverfahrens
§ 40a Aussetzung des Bestellungsverfahrens Die Entscheidung über den Antrag auf Bestellung zum Steuerberater kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat anhängig ist, in dem der Tatvorwurf eine Verurteilung erwarten lässt, die eine Versagung der Bestellung zur Folge haben würde.
Diskussion zu § 40a StBerG
LX
23.07.2025 17:28