- 1.
Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude,
- 2.
Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten,
- 3.
sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
- 4.
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
- 5.
Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen,
- 6.
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,
- 7.
sonstige Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzungen des Bebauungsplans.